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„Ausschuss schweigt und wundert sich“

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Wohnungsmarktanalyse für Marl

Der Bauausschuss hätte sicherlich nicht geschwiegen, wenn die Ausschussmitglieder Kenntnis über die Träger und Mitglieder des In WiS- Instituts gehabt hätten.

Mitglieder des Instituts sind im wesentlichen Wohnungswirtschaftsunternehmen, die in erster Linie das Geschäft einer wirtschaftlichen Vermietung verfolgen. Dass die Landesregierung den Mietwohnungsbau vor der Eigentumsbildung fördert,  möchte ich bezweifeln. Möglicherweise liegt hier eine Verwechselung mit der Stadt Düsseldorf  vor

Die Förderung des Mietwohnungsbaus ist nicht mehr zeitgemäß bei den Leerständen, die tendenziell noch zunehmen werden, weil der  Wohnungsmarkt  Wohnungen in besserer Lage und besserer Ausstattung  bietet.

Für 72% der Bundesbürger ist das Eigenheim die sicherste Altersversorgung. Die Eigentumsbildung in Deutschland liegt  im Vergleich zu den europäischen Nachbarn  bei weit unter 50% (Frankreich 54%) -in NRW bei nur 39% .

Hier gibt es Handlungsbedarf für  die Stadt Marl,  den Bürgerinnen und Bürgern und den Einpendlern den Erwerb von wertbeständigem Wohneigentum   in einem attraktiven Umfeld und  in  verkehrsgünstiger Lage mit guter allgemeiner Infrastruktur - wie Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen  durch eine geordnete Bauleitplanung zu ermöglichen.

Wohneigentum ist nicht nur familienfreundlicher, sondern wirkt sich auch positiv auf die Vermögensabsicherung aus. Dies zeigt ein Vergleich der Biographie von Mietern und Wohneigentümern während des Erwerbslebens.

Gegen Ende des Erwerbslebens blicken die Selbstnutzer schließlich auf ein Immobilienvermögen von durchschnittlich 224 Tsd. Euro zurück. Daneben haben sie zusätzlich Geldvermögen zusammengetragen, die fast doppelt so hoch sind wie bei vergleichbaren Mieterhaushalten. Das ist möglich, weil Selbstnutzer mit zunehmendem Alter weniger Belastungen für Zins und Tilgung tragen müssen und deswegen nach Begleichung der verbleibenden Wohnkosten höhere frei verfügbare Einkommen haben. Daneben ist die Geldvermögensbildung der Selbstnutzer auch längerfristig angelegt als die der Mieter. Dies ergibt sich aus dem besonderen Sparanreiz der Wohneigentümer: sie müssen gegen drohende Reparaturen am Eigenheim im Rentenalter abgesichert sein.

Jedem Wohneigentümer steht schließlich im Alter auch die Option offen, nicht nur den Wohnkostenvorteil in Form der ersparten Miete zu genießen, sondern im Notfall auch das in der Immobilie angesammelte Eigenkapital „aufzuessen". In der Praxis tritt dieser Extremfall selten auf. In Anbetracht sinkender Rentenniveaus könnte aber künftig der Fall häufiger eintreten, dass man sein Familienheim im Alter veräußert, um sich mit dem Erlös in eine kleinere, altengerechte Wohnung einzukaufen. Ein Teil des Verkaufserlöses kann dann immer noch zur Aufbesserung der monatlichen Rentenzahlung eingesetzt werden. Diese Option steht Mietern nicht zur Verfügung.

Wilhelm Schütte-Nütgen

 


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