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Brief aus Straßburg

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Neues aus Straßburg

Liebe Leserin, lieber Leser,

Glatteis und Schnee begleiteten uns in die  Februar-Plenartagung in Straßburg. Im Parlament selbst ging es nicht frostig, sondern zeitweise eher hitzig zu. Wir stritten ein weiteres Mal über die mögliche Einführung von Eurobonds. Heiß diskutiert wurde auch der Vorschlag, EU-Gelder "umzuleiten", um mehr Jobs für junge Menschen zu schaffen. Bei anderen Themen herrschte Einigkeit, so z.B. zur Abschaffung von versteckten Bankgebühren, zum Schutz von Sparguthaben und zur Nahrungsmittelhilfe.

 

Einheitliche Kontonummern

Überweisungen ins europäische Ausland sind häufig kompliziert und teuer. Insbesondere Firmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, mussten bislang in jedem dieser Mitgliedstaaten ein Konto eröffnen, um ihre Geschäfte abwickeln zu können. Um Überweisungen innerhalb der EU künftig einfacher und kostengünstiger zu gestalten, haben wir nun ein einheitliches Lastschriftverfahren beschlossen. Ab 2014 gelten einheitliche Konto-nummern. Diese setzen sich zusammen aus einem Kürzel für das "Heimatland" der Bank (zwei Buchstaben, z.B. DE für Deutschland), einer zweistelligen Prüfnummer und der bisherigen Bankleitzahl plus Kontonummer. Nicht nachvollziehbar war für mich der Protest von deutschen "Verbraucherschützern" gegen diese Neuregelung, denn gerade unser Land profitiert am meisten davon. Und schwieriger für den privaten Bankkunden ist es auch nicht: Wirklich neu sind nur das Kürzel "DE" und die zweistellige Prüfnummer. Soviel kann man sich schon noch zusätzlich merken oder notier en. Der Vorteil für Sie persönlich: Künftig können sie ihre EC-Karte überall in der Eurozone zu geringeren Gebühren nutzen. Versteckte Bankentgelte gehören damit der Vergangenheit an. Auf bestehende Lastschriftverfahren hat das neue Zahlungssystem keinen Einfluss: Alte Lastschriftaufträge, zum Beispiel für die Zahlung von Miete oder Versicherungen, laufen automatisch weiter. Die Europäische Kommission schätzt, dass Verbraucher und Unternehmen durch die neuen Regelungen in den kommenden sechs Jahren rund 120 Milliarden Euro einsparen können.

 

Einheitlicher Sparerschutz

"Ihr Geld ist sicher!" Mit diesen Worten hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel die deutschen Sparer während der internationalen Finanzmarktkrise 2008 beruhigt und so einen Sturm auf die Banken verhindert. Um auch in allen anderen Mitgliedstaaten die privaten Sparkonten zu sichern, haben wir bereits damals festgeschrieben, dass im Falle einen Bankeninsolvenz jedem EU-Bürger Einlagen von bis zu 100.000,- Euro pro Bank garantiert sind. Die Einlagensicherung ist in den Mitgliedstaaten aber völlig unterschiedlich geregelt, und einige Banken sind klar unterfinanziert. Das Europäische Parlament hat sich deshalb für die Einführung von Mindeststandards für die europäischen Sicherungssysteme ausgesprochen. Wir fordern die Banken auf, in den kommenden 15 Jahren einen Einlagensicherungsfonds auf-zustellen, in dem 1,5 % der gesamten Sparguthaben deponiert werden. Nur so kann die Einlagensicherung von 100.000,- Euro auch tatsächlich garantiert werden. Außerdem fordern wir, dass die Frist, in der einem Sparer sein Guthaben ausgezahlt wird, von 20 Tagen auf sieben Tage verkürzt wird. Im Notfall sollen Sparer schließlich schnell an ihr Geld kommen. Jetzt ist es an den Mitgliedstaaten, ihre Blockadehaltung aufzugeben und den europäischen Sparerschutz als vertrauensbildende Maßnahme zu unter-stützen.

 

Einigkeit bei Nahrungsmittelhilfe

Schon 1987 wurde die europäische Nahrungsmittelhilfe für Bedürftige eingeführt. Jährlich profitieren rund 18 Millionen EU-Bürger von diesem Programm, mit dem Lebensmittel aus landwirtschaftlichen Überschüssen an karitative Organisationen weiterleitet werden. Da wir aber über die Agrarpolitik  dafür gesorgt haben, dass es immer weniger Überschüsse in der Landwirtschaft gibt, werden mittlerweile für das Hilfsprogramm Nahrungsmittel auf dem freien Markt zugekauft. Hiergegen wiederum war der Europäische Gerichtshof angegangen: Er hatte diesen Zukauf als "Zweckentfremdung" beanstandet und das Hilfsprogramm in Frage gestellt. Wegen der Haushaltskrisen in vielen EU-Ländern steigt die Zahl der Bedürftigen derzeit aber an. Länder wie Griechenland sind schlichtweg nicht in der Lage, Nahrungsmittelhilfen für die wachsende Zahl der Armen bereitzustellen. Wir haben uns deshalb mit dem Ministerrat darauf geeinigt, das Programm zunächst bis Ende 2013 mit 500 Mio. Euro jährlich weiter zu finanzieren. Damit stellen wir zumindest vorerst sicher, dass niemand in der EU Hunger leiden muss.

 

Vereint gegen Jugendarbeitslosigkeit?

Deutschland hat mit 8,1% die niedrigste Jugendarbeitslosenrate in der EU. Andere Mitgliedstaaten sind infolge der weltweiten Wirtschaftskrise sehr viel schlimmer betroffen. Vor allem in Südeuropa hat die Jugendarbeitslosigkeit bislang nie gekannte Ausmaße erreicht (Spanien: 49,6%). Die EU-Kommission schlägt nun Folgendes vor: Nicht abgerufene Gelder in Höhe von  82 Milliarden Euro aus den EU-Strukturfonds sollen zur Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) eingesetzt werden, um mehr Arbeitsplätze insbesondere für junge Menschen zu schaffen. Allerdings gibt es erhebliche Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit dieser Pläne. Die Mitgliedstaaten müssen bereit sein, ihre Förderprogramme anzupassen. Zudem müssen die bisherigen Nutznießer der Strukturförderung, also die entsprechenden Regionen, in die Debatte eingebunden werden, damit die in Aussicht gestellten restlichen Fördergelder auch tatsächlich ausgezahlt werden.

 

Gemeinsame Staatsanleihen?

Schon im Dezember hatte eine Parlamentsmehrheit die Einführung von Eurobonds (gemeinsame Staatsanleihen der Mitgliedstaaten mit gemeinschaftlicher Haftung) gefordert.  Dafür bräuchte es einen dauerhaft strikten Reform- und Sparkurs der hochverschuldeten Mitgliedstaaten, Schuldenbremsen und eine Änderung der EU-Verträge hin zur "Fiskalunion". Jetzt gab es wieder eine Resolution pro Eurobonds, und ich habe wieder dagegen gestimmt: Die Ursachen der Schuldenkrise würden durch die Bonds schließlich nicht beseitigt. Im Gegenteil: Wenn plötzlich leichter an Geld zu kommen ist, dürfte es sehr schwierig werden, einige Staaten weiterhin zur Haushaltsdisziplin zu zwingen. Zudem müsste Deutschland deutlich höhere Zinsen zahlen. Dieses Geld würde dann zuhause fehlen, also nicht mehr für die Bundesländer, Kommunen und Unternehmen zur Verfügung stehen.

Ich meine, dass sich die Fehler, die mit der Aufnahme Griechenlands in die Eurozone gemacht wurden, jetzt nicht in einer anderen Form wiederholen dürfen! Seinerzeit hatte ich übrigens auch mit "Nein" gestimmt.

 

Bis zum nächsten Straßburgbrief grüßt sie herzlich

Ihre

Dr. Renate Sommer, MdEP

 

Büro Herne:

Tel. 02323/918511,    Fax 02323/918512

Büro Brüssel:

Tel. 0032-228-47383, Fax: 0032-228-49383

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www.renate-sommer.eu


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