Für Sie vor Ort, die Ortsverbände
Der Stadtverband der CDU-Marl teilt sich in 12 Ortsverbände auf, in denen die so wichtige Arbeit "vor Ort" stattfindet. Hier finden Sie kompetente Ansprechpartner-/innen für Ihre individuellen Probleme in Ihrem Stadtteil. Haben Sie keine Hemmungen Kontakt auf zu nehmen, da es nur so möglich ist Abhilfe zu schaffen, oder sich umfangreich über die politische Arbeit vor Ort zu informieren.
Die CDU Ortsverbände sind Untergliederungen des CDU Stadtverbandes Marl. Ihre Aufgaben begründen sich in der Satzung des Kreisverbandes, die Sie
hier herunterladen können
Ortsverband
(1) Die Ortsverbände sind örtliche Zusammenschlüsse der Mitglieder des Kreisverbandes als unterste Organisationsstufe.
(2) Über die Gründung, die Abgrenzung innerhalb einer Stadt und die Auflösung der Ortsverbände beschließt der Kreisvorstand nach Anhörung des Stadtverbandes. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Landesvorstand.
(3) Ein Ortsverband kann nur gegründet werden, wenn mindestens zehn Mitglieder vorhanden sind.
(4) Alle organisatorischen und politischen Maßnahmen der Ortsverbände müssen im Einvernehmen mit dem Kreisverband und dem Stadtverband getroffen werden.
(5) Bei der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben ist der Ortsverband an die Richtlinien und Beschlüsse des Kreisverbandes und des Stadtverbandes gebunden.
Aufgaben der Ortsverbände
Die Ortsverbände sind örtliche Träger des Wirkens der CDU. Sie haben besonders die Aufgaben:
1. die Grundsätze der CDU zu verbreiten und die Bürgerschaft für die CDU zu gewinnen,
2. die Willensbildung in der Partei zu fördern und zur Teilnahme an der politischen Arbeit anzuregen,
3. die Bildungsarbeit der CDU auf örtlicher Basis durchzuführen,
4. Mitglieder zu werben und zu betreuen,
5. Mitgliedsbeiträge einzuziehen und an den Kreisverband weiterzuleiten, soweit die Zahlungen nicht unmittelbar an den Kreisverband erfolgen oder vom Stadtverband eingezogen werden,
6. den Kreis- und den Stadtverband bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
7. den Ortsverbandsvorstand, die Delegierten für den Stadtparteitag und den Kreisparteitag zu wählen,
8. dem Kreis- und Stadtverband Vorschläge zu machen für die Wahl von Mandatsträgern und deren Arbeit zu unterstützen,
9. die Wahlkämpfe nach den Richtlinien des Kreis- und Stadtverbandes vorzubereiten und durchzuführen bei Unterstützung durch den Stadt und Kreisverband.
Mitgliederversammlungen in den Ortsverbänden
Die Willensbildung der Ortsverbände erfolgt in den Mitgliederversammlungen.
Vorstand der Ortsverbände
Der Ortsverbandsvorstand besteht mindestens aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) einem stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer
d) dem Kassierer
e) zwei Beisitzern.