CDU-Stadtverband Marl

Anfrage der CDU-Fraktion betr. Rathaussanierung

CDU fragt nach: Wie steht es um die Ratshaussanierung?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Werner Arndt,

wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender öffentlicher Anfrage in der kommenden Sitzung des Rates.

Baukostencontrolling:

Der Rat der Stadt Marl hat zur Begleitung von diversen Großprojekten in Marl, wie der Rathaussanierung, ein Baukostencontrolling beschlossen. Dieses Baukostencontrolling wird durch das Rechnungsprüfungsamt durchgeführt.

Frage 1:

Wie oft erstattet das Rechnungsprüfungsamt der Verwaltungsspitze Bericht zum Baukostencontrolling der Marler Großprojekte?

 

Rathaussanierung

Im Jahr 2015 hat der Rat der Stadt Marl die Sanierung des Rathauses für 38 Mio. Euro beschlossen.

Beginn und Ende der Sanierung

Frage 2:

Wann sollte laut Plan mit der Sanierung begonnen und wann sollte diese abgeschlossen sein?

Frage 3:

Wann wurde tatsächlich mit der Sanierung begonnen und wann wird diese voraussichtlich abgeschlossen?

Frage 4:

Ist mit weiteren Verzögerungen der Fertigstellung zu rechnen?

 

Gestiegene Baukosten

Frage 5:

Werden aktuell rechtliche Auseinandersetzungen mit Baufirmen, die Mehrkosten berechnen, geführt?

a) Bedient man sich hier rechtlicher Unterstützung?

b) Wenn nein, warum nicht?

Frage 6:

Übersteigen die erforderlichen Anforderungen beim Brandschutz und der Schadstoffsanierung die ursprüngliche Planung?

a) Wenn ja, auf welchen Wert werden die Kosten beziffert?

Frage 7:

Bestehen finanzielle Nachforderungen von Baufirmen aufgrund von Bauzeitenverzögerungen?

a) Wenn ja, wie hoch sind diese?

b) Ist mit weiteren Kosten aufgrund der Verzögerungen zu rechnen und wenn ja, mit wie vielen?

Frage 8:

Bestehen Differenzen zwischen der Entwurfsplanung zu Beginn der Rathaussanierung und der Ausführungsprüfung?

a) Wenn ja, worin liegen diese begründet?

b) Wie haben sich diese monetär ausgewirkt?

Frage 9:

Wie wirkt sich der Denkmalschutz bei der Rathaussanierung monetär aus?

a) Welche Mehrkosten entstehen durch den Denkmalschutz?

b) Welche Förderungen konnten durch den Denkmalschutz generiert werden?

Frage 10:

Haben Änderungswünsche der Stadtverwaltungen zu Baukostensteigerungen geführt?

a) Wenn ja: Welche Änderungswünsche der Stadt wurden vorgenommen und warum?

b) Wenn ja: Wie hoch sind die Kostensteigerungen?

c) Wer hat die Änderungen beauftragt bzw. die vertiefende Ausführungsplanung durchgeführt? 

Frage 11:

Wurden Probebohrungen im Rathaus zur Ermittlung möglicher Schadstoffe durchgeführt?

a) Wenn ja, in welchen Bauteilen?

b) Sind in nicht untersuchten Bauteilen unerwartete Schadstoffbefunde gefunden worden, die zu Mehrkosten führen?

c) Hätten aus Sicht der Stadtverwaltung im Nachhinein weitere Stichproben durchgeführt werden müssen?

d) Wer hat über das Stichprobenverfahren entschieden?

e) Wer hat die Schätzungen der Schadstoffe für die Rathaussanierung durchgeführt und verantwortet?

f) Wenn dies nicht seitens der Stadt erfolgt ist, hat die Stadt die Schätzungen überprüft und dokumentiert?

 

Fachliche Baubegleitung

Zur Sicherstellung einer fachlichen Begleitung und Prüfung der TGA und Grünflächen durch die Stadt sowie eines geregelten Bauablaufs sind eine Fülle von Aufgaben zu erledigen, wie z.B. die Kontrolle der Arbeitsergebnisse der beauftragten externen Büros, der Rechnungsprüfung und -anweisung, der Bearbeitung und Prüfung von Nachträgen, Plausibilitätschecks sowie Abweichungsanalysen, usw.

Frage 12:

Wie viele Personen sind bei der Stadt Marl für die Bauleitung zuständig?

a) Wurde sichergestellt, dass in 2022 die Projektbetreuung Rathaussanierung und die Bauherrenaufgaben der Stadt durchgängig von qualifizierten Vollzeitkräften durchgeführt wurde?

b) Nahmen oder nehmen die zuständigen Mitarbeiter weitere Aufgaben, die nicht mit der Rathaussanierung zu tun haben, wahr?

c) Nahmen oder nehmen die Mitarbeiter ggf. an langzeitigen Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen teil, die sie zeitlich in der Bauaufsicht der Rathaussanierung einschränk(t)en?

d) Wenn ja: Konnte jederzeit eine durchgängige Prüfung der Baufirmen und externen Planungsbüros sichergestellt werden?

e) Wurden durch die Projektbetreuung alle ihr zugetragenen Aufgaben wie TGA-Ausschreibungen vollumfänglich wahrgenommen und die Ergebnisse dokumentiert?

f) Wie wird die Anzahl der Personalstellen zur Durchführung der Bauherrenaufgabe nach Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes bewertet?

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Terhorst                                            

Fraktionsvorsitzender