CDU-Stadtverband Marl

Antrag des Kinder- und Jugendhilfeausschusses: Überarbeitung der Satzung der Stadt Marl zur Förderung von Kindern in Tagespflege ab dem 01.08.2019 vom 19.07.2019

Sehr geehrter Herr Terlinden,

bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses:

Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit Vertretern aus der Kinder-Tagespflege nachfolgende Punkte in der Tagespflegesatzung zu überarbeiten bzw. anzupassen:

1. Stundennachweise:

Es wird ein adäquater und praktikabler Nachweis der geleisteten Tätigkeit entwickelt, welcher beiden Seiten Genüge leistet und eine entsprechende Transparenz mit sich bringt.

2. Krankheitsfall bzw. Krankmeldung:

Es wird ein entsprechendes Verfahren der Krankmeldung entwickelt, welches gesetzlichen Vorgaben und Normen entspricht.

3. Urlaubs- und Krankheitsvertretung:

Die Verwaltung entwickelt mit den Vertretern der Tagespflege eine adäquate Vertretungsregelung für den Krankheits- und Urlaubsfall.

4. Vertretungsregelung:

Die Verwaltung entwickelt eine entsprechende Vertretungsregelung gem. §23 SGB VIII.

5. Faktorverfahren:

a. Es wird die Einführung eines Ampel-Verfahrens geprüft.

b. Die Vergütung soll an der Summe der Faktoren gemessen werden.

Begründung:

Zu 1.: In langen Gesprächen mit in der Kinder-Tagespflege tätigen Personen hat sich herauskristallisiert, dass ohne Not der bisher durchgeführte Ablauf der Stundendokumentation von Seiten der Fachberatung geändert worden ist. Vordergründig, um den Tagespflegenden die Arbeit zu erleichtern. Tatsächlich wird dies als gegenteilig aufgenommen. Es erweckt zudem den Anschein, dass den Tagespflegenden pauschalisiert Abrechnungsbetrug unterstellt wird. Dieses Vorgehen führt unter anderem auch zu einem erhöhten Misstrauen innerhalb der Elternschaft. Gerade aber das Verhältnis zwischen Tagespflege und Eltern beruht auf einem hohen Maß an Vertrauen. Hier gilt es dieses Vertrauen zu stärken und gleichzeitig ein hohes Maß an Transparenz bei der Abrechnung und der Stundendokumentation gelten zu lassen.

Zu 2.: Die in der Tagespflege tätigen Personen gelten als selbstständig berufstätig. Es erschließt sich nicht, warum eine Krankmeldung bei der Stadt Marl direkt am ersten Tag zu erfolgen hat, da es aktuell keine adäquate Vertretungsregelung gibt. Abrechnungstechnisch kommt dies tatsächlich erst später zum Tragen.

Zu 3.: Aktuell gilt eine Vertretungsregelung über einen Zeitraum von einer Woche in Großtagespflegen ausschließlich für den Krankheitsfall. Der Urlaubsfall ist hiervon nicht betroffen. Dies stellt Pflegende wie aber auch Eltern vor zum Teil unlösbare organisatorische Probleme. Nachbarstädte wie Dorsten u.ä. zeigen hier durchaus praktikable Lösungsansätze. Eine rasche Lösung ist hier im Fall der Großtagespflege anzustreben, das Prinzip der Großtagespflege wird andernfalls ad absurdum geführt. Tagespflegende einer Großtagespflege müssen sich auch gegenseitig vertreten dürfen. Die Kinder und Eltern sind diesen ebenso vertraut, wie der vertraglich zugeordneten tagespflegenden Person.

Zu 4.: Eltern steht gem. §23 Abs. 4 SGB VIII für die Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson eine andere Betreuungsmöglichkeit zu. Dies ist in Marl aktuell nicht der Fall. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen.

Zu 5.: Hier schlagen wir vor den Vorschlag der Tagespflegenden in Form eines Ampel-Verfahrens aufzugreifen und entsprechend zu entwickeln.

Die Faktorregelung der aktuellen Satzung schränkt die Wahlfreiheit der Eltern gem. §3 Abs. 3 KiBiz ein. Gleichzeitig stellt es einen Eingriff in die Berufsfreiheit der selbständigen Tagespflegeperson dar. Entsprechende Vorgaben ergeben sich aus §43 Abs. 3 SGB VIII und §22 Abs. 2 ff. KiBiz.

Richtlinien und Satzungen der umliegenden Städte kennen keine Faktor-Regelung.

Im Interesse aller Beteiligten sollte hier dringend das Verfahren überarbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Terhorst                                            Maurice Wegener

Fraktionsvorsitzender                                      Ratsmitglied