CDU-Stadtverband Marl

Antrag des Betriebsausschusses: Eigenkapitalstärkung des ZBH

Sehr geehrter Herr Güttel, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welchem Umfang der Gewinn des ZBH ab dem Wirtschaftsjahr 2023 nicht mehr an die Stadt Marl ausgeschüttet, sondern zur Stärkung der Finanzkraft dem Eigenkapital des ZBH zugeführt werden kann.

Ferner bitten wir um Prüfung, in welchem Umfang zusätzliche Mittel (über der üblichen Höhe sowie der Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung) für die Sanierung des Straßen- und Wegenetzes in den Wirtschaftsplan 2024 des ZBH eingestellt werden können.

Begründung:

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung der Stadt Marl wurde im Stärkungspakt festgelegt, 100% des Gewinns des ZBH an die Stadt Marl auszuschütten. Mit dem Ende des Stärkungspaktes ist diese Maßnahme ausgelaufen. Der Gewinn des ZBH resultiert zum größten Teil aus den Kanalgebühren. Mit diesen Mittelzuflüssen sollen künftige Sanierungen der Kanäle, Straßen und Wege finanziert werden können. Sie müssen am Ende der kalkulatorischen Nutzungsdauer als Eigenkapital zur Verfügung stehen. Eine Fremdfinanzierung belastet zudem zukünftige Ergebnisse des ZBH, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell stark steigenden Finanzierungssätze wird dies zu niedrigeren Gewinnen führen. Dem ist durch die Ansparung von Eigenkapital mit Weitsicht entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Terhorst                                            

Fraktionsvorsitzender